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Die podologische Therapie ist als Heilmittel gemäß § 32 SGB V Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und dient der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß bei medizinischer Indikation.
Zur Unterstützung im Praxisalltag haben wir die wesentlichen Inhalte der Heilmittelrichtlinie (HMV 13 – Podologie) übersichtlich zusammengefasst. Die folgende Übersicht bietet eine kompakte Orientierung zu verordnungsfähigen Diagnosen, Leitsymptomatik und Heilmittelpositionen.
Hinweis für Ärzte

Diabetisches Fußsyndrom

Querschnittssyndrom

Neurologische Indikation

Nagelspangenverordnung I

Nagelspangenverordnung II
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